Läbe ufem Hübeli
Info Tagesfamilie
In der Tagesfamilie werden Kinder ab 12 Monaten bis Ende der obligatorischen Schulzeit betreut.
Betreuungszeiten
Eine kontinuierliche Betreuungszeit vermittelt dem Kind und den Bezugspersonen grössere Sicherheit und
Zuverlässigkeit. Im Interesse des Kindes ist deshalb eine regelmässige Betreuungszeit einzuhalten. Das Kind
soll mind. ein Mal pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 7 - 18 Uhr.
Ferienzeit 5 Wochen: 2 Wochen in den Sommerferien, Woche 30 und 31. 2 Wochen in den Herbstferien, Woche
39 und 40 und zwischen Weihnachten/Neujahr sowie an allgemeinen Feiertagen.
Die Betreuungszeiten werden mit den Eltern im Betreuungsvertrag geregelt und müssen eingehalten werden.
Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind pünktlich zur vereinbarten Zeit zu bringen und zu holen.
Bei der individuellen Eingewöhnung begegnet das Kind seiner neuen Umgebung in sicherer Begleitung durch
die Eltern. Es kann so ein entspannter Kontakt zu der Tagesfamilie aufgebaut werden.
Probezeit
Der Betreuungsvertrag beinhaltet eine Probezeit von einem Monat. Während der Probezeit kann das
Betreuungsverhältnis von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die
Abrechnung erfolgt zu den vertraglich abgemachten Betreuungskosten.
Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann der Betreuungsvertrag von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 1 Monat auf das Ende eines Monates schriftlich gekündigt werden. Ist das Betreuungsverhältnis für eine
bestimmte Zeit vertraglich vereinbart worden, so endet es ohne Kündigung. Wird die Kündigungsfrist nicht
eingehalten, sind die Eltern verpflichtet, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist die Stunden gemäss
Betreuungsvertrag zu bezahlen.
Absenzen
Absenzen der Kinder sind der Tagesfamilie mindestens 24 Stunden im Voraus zu melden. Ausnahmen bei
Krankheit oder Unfall des Kindes: in diesem Fall erfolgt die Abmeldung sobald möglich. Bei ernsthaften
Erkrankungen ist es wünschenswert, dass das Kind von den Eltern betreut wird. Entschuldigte und
unentschuldigte Absenzen werden den Eltern zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt.
Betreuungskosten und Abrechnung
Ganzer Betreuungstag
7:00 bis 18:00 Uhr
CHF 95 (inkl. Znüni und Zvieri)
Einzelbetreuungsstunden
CHF 15
Die Verpflegungskosten werden separat wie folgt verrechnet:
Mittagessen
CHF
7
Morgen- und Abendessen je
CHF
3
Weitere Ausgaben (Windeln, Eintrittspreise, Billette für öffentliche Verkehrsmittel usw.) und zusätzliche
Betreuungsstunden werden Ende Monat direkt abgerechnet.
Aufgrund der Betreuungskosten gemäss Betreuungsvertrag wird jeweils für ein Kalenderjahr ein monatlich zu
zahlender Pauschalbetrag festgelegt. Die Eltern haben den Pauschalbetrag jeweils bis spätestens zum 25. des
betreffenden Monats zu überweisen. Bei Bareinzahlung muss die aktuelle Schaltergebühr zusätzlich
einbezahlt werden. Bei Zahlungsverzug fallen ab der 1. Mahnung CHF 20 Mahnspesen an (Zahlungsfrist 10
Tage). Bei der 2. Mahnung betragen die Mahnspesen CHF 50. Wird diese Rechnung inkl. Mahnspesen nicht
innerhalb von 10 Tagen bezahlt, wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung nicht mehr von der
Tagesfamilie betreut.
Verweigern die Eltern die Bezahlung der Rechnung, so kann die Tagesfamilie den Betreuungsvertrag mit
sofortiger Wirkung auflösen. Sämtliche Kosten ab Beginn der Zahlungsverweigerung bis zum Ablauf der
ordentlichen Kündigungsfrist werden von den Eltern getragen.
Versicherungen
Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind gegen Krankheit und Unfall zu versichern und eine
Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Schweigepflicht
Alle am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu
behandeln. An die Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.