Läbe ufem Hübeli Info Tagesfamilie
In der Tagesfamilie werden Kinder ab 12 Monaten bis Ende der obligatorischen Schulzeit betreut. Betreuungszeiten Eine kontinuierliche Betreuungszeit vermittelt dem Kind und den Bezugspersonen grössere Sicherheit und Zuverlässigkeit. Im Interesse des Kindes ist deshalb eine regelmässige Betreuungszeit einzuhalten. Das Kind soll mind. ein Mal pro Woche von der Tagesfamilie betreut werden. Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 7 - 18 Uhr. Ferienzeit 5 Wochen: 2 Wochen in den Sommerferien, Woche 30 und 31. 2 Wochen in den Herbstferien, Woche 39 und 40 und zwischen Weihnachten/Neujahr sowie an allgemeinen Feiertagen. Die Betreuungszeiten werden mit den Eltern im Betreuungsvertrag geregelt und müssen eingehalten werden. Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind pünktlich zur vereinbarten Zeit zu bringen und zu holen. Bei der individuellen Eingewöhnung begegnet das Kind seiner neuen Umgebung in sicherer Begleitung durch die Eltern. Es kann so ein entspannter Kontakt zu der Tagesfamilie aufgebaut werden. Probezeit Der Betreuungsvertrag beinhaltet eine Probezeit von einem Monat. Während der Probezeit kann das Betreuungsverhältnis von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt zu den vertraglich abgemachten Betreuungskosten. Ordentliche Kündigung Nach Ablauf der Probezeit kann der Betreuungsvertrag von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende eines Monates schriftlich gekündigt werden. Ist das Betreuungsverhältnis für eine bestimmte Zeit vertraglich vereinbart worden, so endet es ohne Kündigung. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, sind die Eltern verpflichtet, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist die Stunden gemäss Betreuungsvertrag zu bezahlen. Absenzen Absenzen der Kinder sind der Tagesfamilie mindestens 24 Stunden im Voraus zu melden. Ausnahmen bei Krankheit oder Unfall des Kindes: in diesem Fall erfolgt die Abmeldung sobald möglich. Bei ernsthaften Erkrankungen ist es wünschenswert, dass das Kind von den Eltern betreut wird. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden den Eltern zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt. Betreuungskosten und Abrechnung Ganzer Betreuungstag 7:00 bis 18:00 Uhr CHF 95 (inkl. Znüni und Zvieri) Einzelbetreuungsstunden CHF 15 Die Verpflegungskosten werden separat wie folgt verrechnet: Mittagessen CHF 7 Morgen- und Abendessen je CHF 3 Weitere Ausgaben (Windeln, Eintrittspreise, Billette für öffentliche Verkehrsmittel usw.) und zusätzliche Betreuungsstunden werden Ende Monat direkt abgerechnet. Aufgrund der Betreuungskosten gemäss Betreuungsvertrag wird jeweils für ein Kalenderjahr ein monatlich zu zahlender Pauschalbetrag festgelegt. Die Eltern haben den Pauschalbetrag jeweils bis spätestens zum 25. des betreffenden Monats zu überweisen. Bei Bareinzahlung muss die aktuelle Schaltergebühr zusätzlich einbezahlt werden. Bei Zahlungsverzug fallen ab der 1. Mahnung CHF 20 Mahnspesen an (Zahlungsfrist 10 Tage). Bei der 2. Mahnung betragen die Mahnspesen CHF 50. Wird diese Rechnung inkl. Mahnspesen nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt, wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung nicht mehr von der Tagesfamilie betreut. Verweigern die Eltern die Bezahlung der Rechnung, so kann die Tagesfamilie den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Sämtliche Kosten ab Beginn der Zahlungsverweigerung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist werden von den Eltern getragen. Versicherungen Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind gegen Krankheit und Unfall zu versichern und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Schweigepflicht Alle am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. An die Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden.
Kontakt Kontakt